Wer in Deutschland neben dem Hauptjob, während des Studiums oder im Ruhestand etwas dazuverdient, trifft fast immer auf zwei Begriffe: Minijob und Midijob. Beide Beschäftigungsformen folgen eigenen Regeln bei Verdienstgrenzen, Abgaben und Sozialversicherung — und die haben sich 2026 wieder verschoben. Dieser Artikel fasst die aktuellen Zahlen zusammen und zeigt, was die Änderungen für dein Netto bedeuten.
Minijob 2026: die wichtigsten Eckdaten
Ein Minijob — offiziell „geringfügige Beschäftigung“ — liegt vor, wenn dein regelmäßiger Monatsverdienst eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Werte:
- Verdienstgrenze: 603 Euro pro Monat (vorher 556 Euro)
- Jahresgrenze: 7.236 Euro
- Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde (vorher 12,82 Euro)
- Maximale Stundenzahl: rund 43,4 Stunden im Monat bei Mindestlohn
Die Minijob-Grenze ist direkt an den Mindestlohn gekoppelt: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Verdienstgrenze. Das verhindert, dass Minijobber durch Lohnerhöhungen ihren Status verlieren, ohne mehr Stunden zu arbeiten.
Abgaben im Minijob
Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge — mit einer Ausnahme: Rentenversicherung. Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig, können sich aber davon befreien lassen. Der Eigenanteil liegt bei 3,6 Prozent des Verdienstes. Die Abgaben trägt überwiegend dein Arbeitgeber:
- Pauschaler Krankenversicherungsbeitrag: 13 %
- Pauschaler Rentenversicherungsbeitrag: 15 %
- Pauschale Lohnsteuer: 2 %
- Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage)
Neu 2026: Die U1-Umlage (Entgeltfortzahlung bei Krankheit) sinkt von 1,1 auf 0,8 Prozent. Für Arbeitnehmer ändert sich an den eigenen Abgaben nichts.
Steuerfreiheit und Krankenversicherung
Dein Minijob-Verdienst ist in der Regel steuerfrei, weil der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 Prozent übernimmt. Einen eigenen Krankenversicherungsschutz bietet der Minijob jedoch nicht — du musst anderweitig versichert sein, etwa über die Familienversicherung, eine studentische Versicherung oder den Hauptjob.
Midijob 2026: der Übergangsbereich
Verdienst du regelmäßig mehr als die Minijob-Grenze, aber höchstens 2.000 Euro im Monat, befindest du dich im sogenannten Übergangsbereich — dem Midijob. Seit 2026 gelten diese Grenzen:
- Untergrenze: 603,01 Euro
- Obergrenze: 2.000,00 Euro
Der Midijob ist vollversicherungspflichtig: Du bist kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Der entscheidende Vorteil: Deine Arbeitnehmerbeiträge starten deutlich niedriger als bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis und steigen linear an, je näher du der 2.000-Euro-Grenze kommst.
So funktioniert die Beitragsformel
Bei einem Verdienst knapp über 603 Euro zahlst du als Arbeitnehmer fast keine Sozialabgaben. Dein Arbeitgeber zahlt dagegen einen erhöhten Anteil — rund 28 Prozent am unteren Rand. Mit steigendem Gehalt sinkt sein Anteil auf das normale Niveau (ca. 20 Prozent), während dein Anteil auf das übliche Maß wächst.
Das bedeutet in der Praxis: Im Midijob bleibt dir netto mehr als bei einem regulären Teilzeitjob mit gleichem Brutto. Gleichzeitig erwirbst du volle Rentenansprüche — seit 2022 wird der Rentenanspruch im Übergangsbereich auf Basis des tatsächlichen Verdienstes berechnet, nicht des reduzierten beitragspflichtigen Entgelts.
Minijob oder Midijob: was lohnt sich mehr?
Die Entscheidung hängt von deiner Lebenssituation ab:
Minijob lohnt sich, wenn du bereits anderweitig sozialversichert bist (Hauptjob, Familienversicherung, Rente) und einen unkomplizierten Nebenverdienst ohne Abzüge suchst. Du bekommst den vereinbarten Lohn nahezu brutto für netto.
Midijob lohnt sich, wenn du keinen anderen Sozialversicherungsschutz hast oder gezielt Rentenansprüche aufbauen willst. Die reduzierten Beiträge machen den Übergangsbereich finanziell attraktiver als eine reguläre Teilzeitstelle mit demselben Verdienst.
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Wichtige Neuerungen ab 2026 im Überblick
Neben der höheren Verdienstgrenze bringt 2026 einige weitere Änderungen:
- Ehrenamtspauschale: steigt auf 960 Euro jährlich (vorher 840 Euro)
- Übungsleiterpauschale: steigt auf 3.300 Euro jährlich (vorher 3.000 Euro)
- Rentenversicherungsbefreiung: Ab 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen — wer sich einmal befreit hat, kann also wieder einsteigen. Der Widerruf ist allerdings nicht reversibel.
- Gemeinsamer Beitragsnachweis: Die bisherige Unterscheidung zwischen Ost und West bei der Beitragsdokumentation entfällt. Ein einziger Nachweis genügt ab 2026 für alle Beschäftigten.
Gelegentliches Überschreiten: was passiert dann?
Überschreitest du die 603-Euro-Grenze in einzelnen Monaten, wird dein Minijob nicht sofort zum Midijob. Entscheidend ist der regelmäßige Verdienst. Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten — etwa durch Vertretung einer kranken Kollegin — ist bis zu zwei Monate im Jahr erlaubt, solange du die Jahresgrenze von 7.236 Euro insgesamt einhältst.
Plant dein Arbeitgeber dagegen von vornherein ein monatliches Gehalt über 603 Euro ein, liegt kein Minijob mehr vor — auch dann nicht, wenn der Jahresdurchschnitt unter der Grenze bliebe.
Fazit
Ob Minijob oder Midijob: Die höheren Grenzen ab 2026 geben dir mehr finanziellen Spielraum, ohne den Status zu wechseln. Wer bisher an der alten 556-Euro-Grenze geschrammt hat, kann jetzt bis zu 603 Euro verdienen und bleibt Minijobber. Und wer im Midijob zwischen 603 und 2.000 Euro liegt, profitiert weiterhin von reduzierten Sozialabgaben und vollen Rentenansprüchen.
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