Steuerklassen richtig wählen: was III und V wirklich bringen

Die Steuerklasse entscheidet nicht darüber, wie viel Steuern du zahlst. Sie entscheidet nur darüber, wann du sie zahlst. Über das Jahr gerechnet kommt bei jeder Kombination derselbe Betrag heraus, spätestens mit dem Steuerbescheid. Trotzdem ist die Wahl nicht egal, denn sie verändert die monatliche Liquidität und die Höhe mehrerer Lohnersatzleistungen.

Die Kombinationen im Überblick

IV und IV Beide werden wie Ledige besteuert. Passt, wenn beide ähnlich viel verdienen. In der Regel gibt es weder größere Nachzahlung noch Erstattung.
III und V Der besser verdienende Teil erhält alle Freibeträge, der andere praktisch keine. Monatlich bleibt zusammen mehr übrig, dafür droht im Frühjahr eine Nachzahlung. Die Abgabe der Steuererklärung ist bei dieser Kombination Pflicht.
IV und IV mit Faktor Das Finanzamt errechnet aus beiden Einkommen einen Faktor, der den Splittingvorteil monatsgenau verteilt. Das Ergebnis liegt am nächsten an der endgültigen Steuerschuld.

Warum Klasse V so hart zuschlägt

In Klasse V entfällt der Grundfreibetrag, weil er bereits in Klasse III berücksichtigt wird. Zusätzlich rechnet das Lohnsteuerverfahren dort mit einem Zuschlagsverfahren, das den Steuerabzug bewusst hoch ansetzt. Das Ergebnis: Von einem Bruttogehalt von 3.000 Euro bleiben in Klasse V spürbar weniger als in Klasse I, obwohl die Person allein betrachtet nicht mehr verdient.

Wer das erste Mal in Klasse V abgerechnet wird, hält die Abrechnung oft für fehlerhaft. Sie ist es meistens nicht. Wie stark der Effekt ausfällt, siehst du im Brutto-Netto-Rechner, wenn du dieselbe Zahl einmal mit Klasse I und einmal mit Klasse V rechnest.

Wann sich III und V trotzdem lohnt

Sinnvoll ist die Kombination vor allem dann, wenn ein Einkommen deutlich größer ist als das andere, ungefähr im Verhältnis 60 zu 40 oder eindeutiger. Sie lohnt außerdem in einem Fall besonders: wenn im kommenden Jahr eine Lohnersatzleistung ansteht.

Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Mutterschaftsgeld bemessen sich am Nettoeinkommen vor der Leistung. Wer weiß, dass er in einem Jahr Elterngeld beziehen wird, kann rechtzeitig in Klasse III wechseln und die Bemessungsgrundlage anheben. Für das Elterngeld gilt dabei eine Frist: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend gegolten hat. Der Wechsel muss also lange genug vorher passieren, in der Praxis mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

Was ein Wechsel kostet und wie er geht

Der Wechsel ist kostenlos und mehrmals im Jahr möglich. Nötig ist der Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten, den beide unterschreiben, entweder elektronisch über das Portal der Finanzverwaltung oder auf Papier beim zuständigen Finanzamt. Die neue Klasse gilt ab dem Folgemonat.

Was viele übersehen: Die Steuerklasse wirkt nicht rückwirkend auf die Steuerschuld, aber rückwirkend auf die Lohnabrechnung des laufenden Jahres, weil der Arbeitgeber beim nächsten Lauf neu aufrollt. Ein später Wechsel kann daher zu einer einmaligen Verschiebung führen, die im ersten Moment verwirrend aussieht.

Ein Rechenbeispiel

Zwei Einkommen, 5.000 und 2.200 Euro brutto im Monat, keine Kinder, gesetzlich versichert, Nordrhein-Westfalen:

  • Mit IV und IV bleiben zusammen etwa 4.700 Euro netto übrig, die Steuererklärung bringt in der Regel eine Erstattung.
  • Mit III und V liegen es rund 5.000 Euro, dafür ist eine Nachzahlung im Frühjahr wahrscheinlich.
  • Mit dem Faktorverfahren liegt das Ergebnis dazwischen und trifft die endgültige Steuerschuld am genauesten.

Die genauen Werte hängen an Kirchensteuer, Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Bundesland. Rechne beide Varianten mit deinen eigenen Zahlen durch, das dauert zwei Minuten.

Was sich politisch abzeichnet

Die Abschaffung der Kombination III und V zugunsten des Faktorverfahrens steht seit mehreren Legislaturperioden im Raum. Ein konkretes Datum ist bislang nicht in Kraft gesetzt. Sollte der Wechsel kommen, ändert sich an der Jahressteuerschuld nichts, wohl aber an der monatlichen Aufteilung zwischen beiden Einkommen. Wer heute Klasse V hat und eine Lohnersatzleistung plant, sollte die Entwicklung im Blick behalten.

Für alles Weitere gilt der einfache Satz, der die meisten Diskussionen beendet: Die Steuerklasse ist eine Zahlungsplanung, keine Steuerersparnis.

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Jonas Keller

Jonas Keller ist Wirtschaftsredakteur mit Schwerpunkt Steuern und Arbeitsrecht. Er hat mehrere Jahre Lohnabrechnungen geprüft und übersetzt Steuerrecht in Sätze, die man beim ersten Lesen versteht. Bei Gehälter.net verantwortet er die Rechner und die Ratgeber.